Haus- und Schulordnung der Grund- und Oberschule Großbeeren

 

 I. Vorwort

Als oberste Grundsätze für das Zusammenleben und –arbeiten an unserer Schule gelten:

 II. Pflichten

a) Lehrerpflichten

Aufgaben und Pflichten der Lehrkräfte unserer Schule ergeben sich aus ihren erzieherischen, unterrichtlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben. Die Lehrerinnen und Lehrer sind wie alle anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft an Gremienbeschlüsse gebunden.

 

b) Schülerpflichten

Aufgaben und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sind im Brandenburgischen Schulgesetz u.a. wie folgt beschrieben: „Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen sowie die für verbindlich erklärten Arbeiten und Hausaufgaben anzufertigen. Sie müssen Vorgaben, die dazu bestimmt sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule zu gewährleisten, einhalten.“ (§ 44, Absatz 3)

 

 III. Besondere Verhaltensregeln

 

Damit ein angenehmes Klima an der Schule das Lernen leicht macht, gelten für alle folgende  Verhaltensregeln:

 

a) Allgemeines Verhalten 

  1. Alle Lehrer und Schüler zeigen sich als würdige Vertreter der Grund- und Oberschule Großbeeren in der Öffentlichkeit.
  2. Alle Besucher melden sich sofort im Sekretariat an. Schülerinnen und Schüler suchen zu Unterrichtsbeginn in aller Regel die Klassenräume ohne Elternbegleitung auf

  3. Das mutwillige Beschädigen und Beschmieren von Inventar der Schule oder des Schulgebäudes zieht eine finanzielle Wiedergutmachung nach sich.
  4. Der Umgangston untereinander und Erwachsenen gegenüber ist höflich und  freundlich. Fäkalwörter und andere Ausdrücke werden nicht benutzt. Raufen und Schreien sind im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände zu unterlassen
  5. Das Mitbringen von Waffen sowie das Anwenden von physischer und psychischer Gewalt jeglicher Art sind verboten.
  6. Fremdenfeindliche, rassistische und in irgendeiner Weise diskriminierende Äußerungen (auch in nicht mündlicher Form) sind nicht zugelassen.
  7. Das Tragen oder Zeigen fremdenfeindlicher, rassistischer und in irgendeiner Weise diskriminierender Zeichen oder Symbole ist verboten.
  8. Abfälle jeder Art gehören in die Papierkörbe. Die Hygienebestimmungen werden eingehalten. Insbesondere sind die sanitären Einrichtungen nach der Benutzung sauber und ordentlich zu verlassen.
  9. Jegliche Verunreinigung des Pausenhofs, des Schulgebäudes und des übrigen Schulgeländes inklusive des vor der Schule befindlichen Areals (zum Beispiel durch Zigarettenkippen, Spucken, Verpackungsabfälle und Essenreste) ist zu unterlassen (siehe Artikel 1). Verunreinigungen werden vom Verursacher umgehend beseitigt.
  10. Das Benutzen aller Spielplätze ist vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende nicht gestattet.
  11. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.

b) Verhalten im Unterricht

  1. Die Unterrichtsstunde wird durch das Klingeln eröffnet und durch die Lehrkraft beendet.
  2. Vor Beginn der Stunde werden Kleidungsstücke, die üblicher weise nicht in geschlossenen Räumen getragen werden (zum Beispiel Jacken, Mäntel, Mützen, Handschuhe) an den dafür vorgesehenen Garderobenleisten angehängt. Kopfbedeckungen sind abzunehmen, Speisen und Getränke vom Tisch zu räumen.
  3. Die Einnahme von Speisen und Getränken, auch das Kauen von Kaugummis und das Lutschen von Bonbons, ist in der Regel nicht erlaubt.
  4. Das Benutzen von Handys und elektronischen Geräten, die nicht zum Unterricht gehören, ist im Unterricht nicht gestattet und sie sind grundsätzlich ausgeschaltet. Das Hören von Musik auf dem Schulgelände ist nur mittels Kopfhörern möglich. Sie werden ansonsten von den Lehrkräften eingezogen und können später von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden.
  5. Vor Beginn der Stunde packen die Schüler die nötigen Unterrichtsmaterialien auf den Tisch. Jeder Schüler hat für die Vollständigkeit seiner Unterrichtsmaterialien zu sorgen. Außer diesen Unterrichtsmaterialien befindet sich nichts auf dem Tisch.
  6. Das Kippeln mit den Stühlen ist verboten, da beim Umstürzen Verletzungsgefahr besteht.

  7. Die Schüler verfolgen den Unterricht in einer angemessenen Sitzhaltung und beteiligen sich durch aktive Mitarbeit am Unterricht. Das Stören des Unterrichtsablaufs ist verboten.
  8. Falls ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum erschienen ist, melden die Klassensprecher dies unverzüglich der Schulleitung.
  9. Nach dem Ende einer Unterrichtsstunde bzw. Veranstaltung werden die Unterrichtsräume sauber hinterlassen, d.h. die Tafel ist sauber, die Stühle sind herangerückt und Verunreinigungen beseitigt.
  10. Nach Unterrichtsende werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster und Türen verschlossen, die Sonnenjalousien eingefahren und der Raum ordentlich verlassen.
  11. Jeder Schüler führt ein Hausaufgabenheft, in dem er alle Hausaufgaben notiert, und das von Eltern und Lehrkräften für Mitteilungen genutzt wird. Das Hausaufgabenheft ist dem Klassenlehrer in regelmäßigen Abständen von den Eltern unterschrieben vorzulegen.
  12. Jeder Schüler ist zum Anfertigen von mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben verpflichtet. Wiederholtes Nicht-Anfertigen von Hausaufgaben zieht neben negativer fachlicher Bewertung auch -entsprechend der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen- stoffliches Nacharbeiten nach sich.
  13. Zuspätkommer und Schulschwänzer arbeiten die versäumte Zeit nach. Der Zutritt in den Unterrichtsraum erfolgt nach Anklopfen und der Aufforderung „Herein“ durch den Lehrer.
  14. Toilettengänge finden in der Regel nicht während des Unterrichts statt.

c) Verhalten in den Pausen 

  1. In den kleinen Pausen halten sich die Schüler in dem Raum auf, in dem die folgende Stunde für sie erteilt wird. Der Aufenthalt in den Fluren sowie das Öffnen bzw. Schließen der Fenster, Heizkörperventile und Sonnenjalousien ist den Schülern nur nach Aufforderung durch einen Lehrer gestattet. Das Verlassen des Gebäudes in den kleinen Pausen ist nicht gestattet.
  2. Die großen Pausen dienen der Erholung an frischer Luft. Deshalb verlassen alle Schüler während dieser Pausen umgehend das Schulgebäude und halten sich bis zum Pausenende auf dem Pausenhof auf. Toilettengänge sind möglichst zu Pausenbeginn oder zu Pausenende zu erledigen. Am Pausenende gehen alle Schüler auf dem kürzesten Weg in ihre Unterrichtsräume. Das Aufsuchen des Kiosks ist nur zu Beginn  der Hofpause  der eigenen Jahrgangsstufe möglich. Anschließend ist das Schulgebäude zu verlassen.
  3. Die Klassen der Sekundarstufe I  nutzen in der Hofpause den Schulhof vor dem Anbau. Die Klassen 1-3 nutzen den vorderen Hof. Die Klassen 4-6 können beide Hofteile nutzen. Nach einem in Abstimmung mit der Schülersprecherkonferenz festgelegten Plan kann der Sportplatz von den Klassen 5 und 6 in beiden Hofpausen genutzt werden. Voraussetzung ist das Tragen von Turnschuhen und das saubere Hinterlassen des Platzes.
  4. Wird wegen schlechten Wetters abgeklingelt, bleiben die Schüler in ihren Unterrichtsräumen. Es gelten die Verhaltensregeln wie in den kleinen Pausen.

d) Verhalten nach Unterrichtsende

  1. Nach Unterrichtsende ist das Schulgelände umgehend zu verlassen. Ausnahmen können bei der Schulleitung beantragt werden. Nur die Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen, gehen nach Unterrichtsschluss in den Speiseraum. Jeder verlässt seinen Platz im Speiseraum sauber.
  2. An den Haltestellen verhalten sich alle Schüler diszipliniert und so dass niemand gefährdet wird.

Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten Verhaltensregeln zieht schulinterne Disziplinarmaßnahmen (zum Beispiel schriftliche Verwarnungen, stoffliches Nacharbeiten, gemeinnützige Arbeiten) und bei besonders schweren Verstößen oder im Wiederholungsfall die im Schulgesetz festgelegten Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen nach sich.

 

 IV. Unterrichtszeiten

 

  Klassen 1 bis 10
1. Stunde 07.55 – 08.40 Uhr
2. Stunde 08.50 – 09.35 Uhr
3. Stunde 09.55 – 10.40 Uhr
4. Stunde 10.50 – 11.35 Uhr
5. Stunde 11.50 – 12.35 Uhr
6. Stunde 12.45 – 13.30 Uhr
7. Stunde 14.00 – 14.45 Uhr
8. Stunde 14.50 – 15.35 Uhr

                                                           

Die Hofpausen finden nach der zweiten, nach der vierten und nach der sechsten Unterrichtsstunde statt.

Der morgendliche Einlass ins Schulhaus erfolgt ab 7.35 Uhr durch die aufsichtsführenden Lehrkräfte.

 

Diese Haus- und Schulordnung wurde am 08.10.2007 durch die Schulkonferenz beschlossen.

 

Freese

10.10.2007