Haus- und Schulordnung der Grund- und
Oberschule Großbeeren
Als
oberste Grundsätze für das Zusammenleben und –arbeiten an unserer Schule gelten:
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Handlungen Einzelner finden
dort ihre Grenzen, wo sie die Rechte und die Interessen anderer einschränken.
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Alle
Mitglieder unserer Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen
und Lehrer, Eltern sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
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respektieren einander,
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pflegen einen freundlichen Umgang miteinander,
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und
empfinden gemeinsame Verantwortung und Zuständigkeit für die Belange unserer
Schule.
a)
Lehrerpflichten
Aufgaben
und Pflichten der Lehrkräfte unserer Schule ergeben sich aus ihren
erzieherischen, unterrichtlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben. Die
Lehrerinnen und Lehrer sind wie alle anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft an
Gremienbeschlüsse gebunden.
b)
Schülerpflichten
Aufgaben
und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sind im Brandenburgischen Schulgesetz
u.a. wie folgt beschrieben: „Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere
verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an sonstigen für verbindlich
erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen sowie die für verbindlich erklärten
Arbeiten und Hausaufgaben anzufertigen. Sie müssen Vorgaben, die dazu bestimmt
sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung
in der Schule zu gewährleisten, einhalten.“ (§ 44, Absatz 3)
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III. Besondere
Verhaltensregeln |
Damit ein
angenehmes Klima an der Schule das Lernen leicht macht, gelten für alle
folgende Verhaltensregeln:
a) Allgemeines Verhalten
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Alle Lehrer und Schüler zeigen sich als würdige
Vertreter der Grund- und Oberschule Großbeeren in der Öffentlichkeit.
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Alle Besucher melden sich sofort im Sekretariat
an. Schülerinnen und Schüler suchen zu Unterrichtsbeginn in aller Regel die
Klassenräume ohne Elternbegleitung auf
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Das mutwillige Beschädigen und Beschmieren von
Inventar der Schule oder des Schulgebäudes zieht eine finanzielle
Wiedergutmachung nach sich.
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Der Umgangston untereinander und Erwachsenen
gegenüber ist höflich und freundlich. Fäkalwörter und andere Ausdrücke werden
nicht benutzt. Raufen und Schreien sind im Schulhaus und auf dem gesamten
Schulgelände zu unterlassen
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Das Mitbringen von Waffen sowie das Anwenden von
physischer und psychischer Gewalt jeglicher Art sind verboten.
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Fremdenfeindliche, rassistische und in irgendeiner
Weise diskriminierende Äußerungen (auch in nicht mündlicher Form) sind nicht
zugelassen.
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Das Tragen oder Zeigen fremdenfeindlicher,
rassistischer und in irgendeiner Weise diskriminierender Zeichen oder Symbole
ist verboten.
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Abfälle jeder Art gehören in die Papierkörbe. Die
Hygienebestimmungen werden eingehalten. Insbesondere sind die sanitären
Einrichtungen nach der Benutzung sauber und ordentlich zu verlassen.
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Jegliche Verunreinigung des Pausenhofs, des
Schulgebäudes und des übrigen Schulgeländes inklusive des vor der Schule
befindlichen Areals (zum Beispiel durch Zigarettenkippen, Spucken,
Verpackungsabfälle und Essenreste) ist zu unterlassen (siehe Artikel 1).
Verunreinigungen werden vom Verursacher umgehend beseitigt.
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Das
Benutzen aller Spielplätze ist vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende
nicht gestattet.
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Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.
b)
Verhalten im Unterricht
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Die
Unterrichtsstunde wird durch das Klingeln eröffnet und durch die Lehrkraft
beendet.
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Vor
Beginn der Stunde werden Kleidungsstücke, die üblicher weise nicht in
geschlossenen Räumen getragen werden (zum Beispiel Jacken, Mäntel, Mützen,
Handschuhe) an den dafür vorgesehenen Garderobenleisten angehängt.
Kopfbedeckungen sind abzunehmen, Speisen und Getränke vom Tisch zu räumen.
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Die
Einnahme von Speisen und Getränken, auch das Kauen von Kaugummis und das
Lutschen von Bonbons, ist in der Regel nicht erlaubt.
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Das
Benutzen von Handys und elektronischen Geräten, die
nicht zum Unterricht gehören, ist im Unterricht nicht gestattet und sie sind grundsätzlich ausgeschaltet.
Das Hören von Musik auf dem Schulgelände ist nur mittels Kopfhörern möglich.
Sie werden ansonsten von
den Lehrkräften eingezogen und können später von den Eltern im Sekretariat
abgeholt werden.
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Vor
Beginn der Stunde packen die Schüler die nötigen Unterrichtsmaterialien auf
den Tisch. Jeder Schüler hat für die Vollständigkeit seiner
Unterrichtsmaterialien zu sorgen. Außer diesen Unterrichtsmaterialien befindet
sich nichts auf dem Tisch.
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Das
Kippeln mit den Stühlen ist verboten, da beim Umstürzen Verletzungsgefahr
besteht.
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Die
Schüler verfolgen den Unterricht in einer angemessenen Sitzhaltung und
beteiligen sich durch aktive Mitarbeit am Unterricht. Das Stören des
Unterrichtsablaufs ist verboten.
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Falls
ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum
erschienen ist, melden die Klassensprecher dies unverzüglich der Schulleitung.
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Nach dem
Ende einer Unterrichtsstunde bzw. Veranstaltung werden die Unterrichtsräume
sauber hinterlassen, d.h. die Tafel ist sauber, die Stühle sind herangerückt
und Verunreinigungen beseitigt.
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Nach
Unterrichtsende werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster und
Türen verschlossen, die Sonnenjalousien eingefahren und der Raum ordentlich
verlassen.
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Jeder
Schüler führt ein Hausaufgabenheft, in dem er alle Hausaufgaben notiert, und
das von Eltern und Lehrkräften für Mitteilungen genutzt wird. Das
Hausaufgabenheft ist dem Klassenlehrer in regelmäßigen Abständen von den
Eltern unterschrieben vorzulegen.
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Jeder
Schüler ist zum Anfertigen von mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben
verpflichtet. Wiederholtes Nicht-Anfertigen von Hausaufgaben zieht neben
negativer fachlicher Bewertung auch -entsprechend der Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen- stoffliches Nacharbeiten nach sich.
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Zuspätkommer und Schulschwänzer arbeiten die versäumte Zeit nach. Der Zutritt
in den Unterrichtsraum erfolgt nach Anklopfen und der Aufforderung „Herein“
durch den Lehrer.
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Toilettengänge finden in der Regel nicht während des Unterrichts statt.
c)
Verhalten in den Pausen
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In den
kleinen Pausen halten sich die Schüler in dem Raum auf, in dem die folgende
Stunde für sie erteilt wird. Der Aufenthalt in den Fluren sowie das Öffnen
bzw. Schließen der Fenster, Heizkörperventile und Sonnenjalousien
ist den Schülern nur nach Aufforderung durch einen Lehrer gestattet.
Das Verlassen des Gebäudes in den kleinen Pausen ist nicht gestattet.
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Die großen Pausen dienen der Erholung an frischer
Luft. Deshalb verlassen alle Schüler während dieser Pausen umgehend das
Schulgebäude und halten sich bis zum Pausenende auf dem Pausenhof auf.
Toilettengänge sind möglichst zu Pausenbeginn oder zu Pausenende zu erledigen.
Am Pausenende gehen alle Schüler auf dem kürzesten Weg in ihre
Unterrichtsräume. Das Aufsuchen des Kiosks ist nur zu Beginn der
Hofpause der eigenen Jahrgangsstufe möglich. Anschließend ist das
Schulgebäude zu verlassen.
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Die
Klassen der Sekundarstufe I nutzen in der Hofpause den Schulhof vor dem
Anbau. Die Klassen 1-3 nutzen den vorderen Hof. Die Klassen 4-6 können beide
Hofteile nutzen. Nach einem in Abstimmung mit der Schülersprecherkonferenz
festgelegten Plan kann der Sportplatz von den Klassen 5 und 6 in beiden
Hofpausen genutzt werden. Voraussetzung ist das Tragen von Turnschuhen und das
saubere Hinterlassen des Platzes.
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Wird wegen schlechten Wetters abgeklingelt,
bleiben die Schüler in ihren Unterrichtsräumen. Es gelten die Verhaltensregeln
wie in den kleinen Pausen.
d) Verhalten nach
Unterrichtsende
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Nach Unterrichtsende ist das Schulgelände umgehend
zu verlassen. Ausnahmen können bei der Schulleitung beantragt werden. Nur die
Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen, gehen nach Unterrichtsschluss in
den Speiseraum. Jeder verlässt seinen Platz im Speiseraum sauber.
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An den Haltestellen verhalten sich alle Schüler
diszipliniert und so dass niemand gefährdet wird.
Ein Verstoß
gegen die hier aufgeführten Verhaltensregeln zieht schulinterne
Disziplinarmaßnahmen (zum Beispiel schriftliche Verwarnungen, stoffliches
Nacharbeiten, gemeinnützige Arbeiten) und bei besonders schweren Verstößen oder
im Wiederholungsfall die im Schulgesetz festgelegten Ordnungs- und
Erziehungsmaßnahmen nach sich.
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Klassen 1 bis 10 |
| 1. Stunde |
07.55 – 08.40 Uhr |
| 2. Stunde |
08.50 – 09.35 Uhr |
| 3. Stunde |
09.55 – 10.40 Uhr |
| 4. Stunde |
10.50 – 11.35 Uhr |
| 5. Stunde |
11.50 – 12.35 Uhr |
| 6. Stunde |
12.45 – 13.30 Uhr |
| 7. Stunde |
14.00 – 14.45 Uhr |
| 8. Stunde |
14.50 – 15.35 Uhr |
Die Hofpausen finden nach der
zweiten, nach der vierten und nach der sechsten Unterrichtsstunde statt.
Der morgendliche Einlass ins Schulhaus erfolgt ab 7.35 Uhr durch
die aufsichtsführenden Lehrkräfte.
Diese Haus- und Schulordnung wurde am
08.10.2007 durch die Schulkonferenz beschlossen.
Freese
10.10.2007